Familien im Bereich der Mietkosten zielgerichtet entlasten
Die steigenden Mieten stellen einen der belastendsten Posten von Familienbudgets dar. Darüber hinaus werden wegen der hohen Energiepreise auch die Nebenkosten stark ansteigen. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist nicht der einzige preistreibende Faktor. Auch die Inflation darf zu 40 % überwälzt werden. Bei einer Teuerung von 3 % beträgt die potenzielle Mietzinserhöhung also 1,2 %. Die Basis einer allfälligen inflationsbedingten Anpassung der Mieten ist die letzte im Mietvertrag festgehaltene Teuerungsrate.
Der Kanton Basel-Stadt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Familienmietzinsbeiträge an Haushalte mit mindestens einem Kind. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Haushalts sowie von der Höhe des Mietzinses. Die Erfahrungen aus Basel zeigen, wie eine Studie belegt, dass das Instrument Familien vor der Prekarität und der Abhängigkeit von Sozialhilfe bewahren kann. Auf die Preise auf dem Wohnungsmarkt war zudem kein negativer Effekt nachweisbar.
Bereits an der Maisession des Grossen Rates habe ich deshalb mit Alexander Allenbach einen Vorstoss eingereicht, der den Staatsrat auffordert, eine Prüfung der Option der Einführung von Familienmietzinsbeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen oder ähnlich gelagerten abfedernden Massnahmen im Kanton Wallis in die Wege zu leiten. Es ist dringend notwendig, gezielter Gegensteuer im Bereich der Wohnkosten zu geben, damit Familien und Alleinstehende mit niedrigen Einkommen nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Marie-Claude Schöpfer-Pfaffen